KfW-Förderung für deine Wallbox

KfW-Förderung für deine Wallbox

Die KfW-Förderung ist ein Programm der KfW-Bankengruppe (Kreditanstalt für Wiederaufbau), das unter anderem die Förderung von Wallboxen für Elektromobilität anbietet. Mit diesem Programm können private Haushalte und Unternehmen einen Zuschuss für die Anschaffung und Installation einer Wallbox erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Förderbedingungen und -beträge sich regelmäßig ändern können und es wichtig ist, sich vor der Anschaffung einer Wallbox über die aktuellen Förderbedingungen und -beträge zu informieren.

 

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss von bis zu 900,- € wird der Kauf und die Installation von Ladestation an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind, gefördert. Zu den geförderten Kosten gehören der Kaufpreis einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox), die Kosten für Einbau und Anschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten und die Kosten eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der Ladestation

 

Welche Voraussetzungen gelten noch?

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Strom fürs Aufladen aus erneuerbaren Energien kommt, z. B. direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über Ihren Energieversorger. Wird die Ladestation mit Strom aus einem Stromliefervertrag versorgt, ist dies durch den Stromliefervertrag nachzuweisen. Wird die Ladestation aus eigenerzeugtem Strom (z. B. aus Photovoltaik-Anlage) gespeist, ist dies in einer Eigenerklärung nachzuweisen. Darin erklären Sie formlos, dass die Stromversorgung mit eigenerzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien erfolgt. Zusätzlich weisen Sie nach, dass über das Jahr gerechnet eine ausreichende Menge Strom aus erneuerbaren Energien vor Ort produziert und für das Laden des Elektroautos verwendet wurde. Ob die eigenerzeugte Menge Strom für den ordnungsgemäßen Betrieb der Ladestation ausreicht, klären Sie mit Ihrem Installateur vor Ort. Reicht dieser nicht aus, ist zusätzlich ein Stromliefervertrag auf Basis von erneuerbaren Energien (100 %) abzuschließen. Die Nachweisdokumente (z. B. der Stromliefervertrag) sind auf Verlangen durch die KfW einzureichen.

 

Wer wird gefördert?

Mit dem Zuschuss für Ladestationen werden Private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter, Vermieter von Wohneigentum (Privatpersonen, Unternehmen, Wohnungsgenossenschaften) gefördert.  

 

   

Bitte beachten: Stelle deinen Antrag bevor Du die Wallbox bestellst! 
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